Datenschutz Grundverordnung (DSG-VO) und unsere Datenbanken

Wir vergleichen die Anforderungen und Normen der Datenschutz Grundverordnung mit unseren Datenbanklösungen. Unsere FileMaker Datenbanken erfüllen die Massgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSG-VO)

Schutz vor physischem Zutritt

Forderung der Norm:
wie wird sichergestellt, dass Unbefugten der Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, verwehrt wird? Zugangskontrolle Forderung der Norm: wie wird verhindert, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können?

Zugriffskontrolle

Forderung der Norm:
wie wird gewährleistet, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können?

Trennungskontrolle

Forderung der Norm:
wie wird sichergestellt, dass Daten, die unter das DS-GVO fallen, von sonstigen Datenbeständen getrennt werden?

Pseudonymisierung

Forderung der Norm:
die Verarbeitung personenbezogener Daten hat in der Weise zu erfolgen, dass sie ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer betroffenen Person zugeordnet werden können, vorausgesetzt, die zusätzlichen Informationen werden gesondert aufbewahrt und unterliegen entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen.

Weitergabekontrolle

Forderung der Norm:
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträgern nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und fest-gestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personen-bezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist?

Eingabekontrolle

Forderung der Norm:
Wie wird gewährleistet, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind?

Betriebskontinuitätsmanagement

Forderung der Norm:
Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind?

Auftragskontrolle

Forderung der Norm:
Die Auftragnehmerin – hier Dr. Bauer Consulting- stellt sicher, dass allen von ihr eingesetzten Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit alle für sie relevanten Datenschutzvorgaben bekannt sind.

Auditierung

Forderung der Norm:
Beschreibung der internen/externen Audits und Managementbewertung

Verantwortung des Verantwortlichen

Forderung der Norm:
welche Geeignete Verfahren gibt es, die sicher stellen, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche seine Verantwortung erfüllen kann.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Forderung der Norm:
Geeignete Verfahren, die sicherstellen, dass Daten gelöscht werden, sofern der Zweck entfällt , für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Einwilligung der betroffenen Person

Forderung der Norm:
Wie wird sichergestellt, dass die Verarbeitung rechtmäßig ist, da die betroffene Person ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben hat. Wie werden diese Einwilligungen schriftlich dokumentiert.

Näheres erfahren Sie von uns: www.contoba.de
Hier finden Sie unsere Kontaktinformationen
Wir stellen Ihnen auch gerne unsere Lösung in einer Web-Präsentation vor.

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